Der Sachkundenachweis ist Pflicht für alle 40/20 Hund das heißt für alle Hunde über 40cm und/oder über 20 kg. Der Sachkundenachweis wird vom Tierbesitzer durchgeführt.
In Nordrhein-Westfalen ist der Sachkundenachweis Voraussetzung für das Halten so genannter 40/20 Hunde und Hunde bestimmter Rassen. Der Fragenkatalog beinhaltet drei Themenkomplexen Hundeerziehung (Teil A), medizinische Grundlagen (Teil B) und rechtliche Grundlagen (Teil C). Von 30 vorgelegten Multiple-Choice-Fragen müssen 20 richtig beantwortet werden, um die Prüfung zu bestehen.