Grundlage der Preise beim Tierarzt ist die „Gebührenordnung für Tierärzte“(GOT) in der aktuellen Fassung vom 27.07.2017 und die Arzneimittelpreisverordnung vom 01.01.2007.
Die GOT legt für alle Leistungen und Verrichtungen Mindestpreise fest, die nicht unterschritten, aber zwischen dem Einfachen und Dreifachensatz liegen dürfen.

Um den qualitativen und personellen Standard der Praxis zu gewährleisten, rechnen wir in der Regel zwischen den 1-fachen und 1,5-fachen Satz ab, sonntags und im Notdienst maximal mit dem 2-fachen Satz.

 

Zahlungsmodalitäten:

Behandlungen oder Einkäufe von Medikamenten und Futter sind bei jedem Besuch direkt an der Anmeldung zu bezahlen. Sie bekommen dafür eine detaillierte und quittierte Rechnung ausgedruckt.

Die Bezahlung erfolgt in bar oder per EC-Karte. 

Eine Behandlung auf Rechnung ist nur in besonderen Fällen, wie z.B. bei Operationen oder nach vorheriger Absprache möglich.